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Kassensystem: Meldung an das Finanzamt

Was Sie über Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) wissen müssen

Für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder andere Aufzeichnungssysteme einsetzen, ist die Meldung an das Finanzamt ein wichtiger Schritt. Dabei werden bestimmte technische Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) abgefragt, um die Einhaltung der GoBD und Kassenrichtlinien sicherzustellen.

Welche Angaben sind erforderlich?

Bei der Meldung Ihres eAS müssen folgende Informationen angegeben werden:

1. Art des eAS

Hier geben Sie an, um welche Art von elektronischem Aufzeichnungssystem es sich handelt. Beispiele sind Kassensysteme, Waagen, Registrierkassen oder andere digitale Buchführungssysteme.

2. Software des eAS

Die genaue Software, die auf dem System läuft, muss angegeben werden. Dies hilft dem Finanzamt, die Funktionsweise und Sicherheitsstandards nachzuvollziehen.

3. Software-Version

Die Version der eingesetzten Software ist entscheidend, um sicherzustellen, dass aktuelle Updates und Sicherheitsfunktionen genutzt werden.

4. Seriennummer des eAS

Jedes Gerät hat eine eindeutige Seriennummer. Diese Identifikation ermöglicht es, das System eindeutig zuzuordnen.

5. Hersteller

Der Name des Herstellers des Geräts oder der Software wird benötigt, um die Herkunft und Qualität des Systems nachvollziehen zu können.

6. Modellbezeichnung

Die genaue Bezeichnung des Gerätemodells sollte angegeben werden, z. B. „Kassensystem XYZ 3000“.

7. Seriennummer der TSE

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist Pflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland. Hier wird die individuelle Seriennummer der TSE benötigt.

8. BSI-Zertifizierungs-ID

Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Die Zertifizierungs-ID wird bei der Meldung angegeben.

9. Art / Bauform der TSE

Hier wird angegeben, um welche Art von TSE es sich handelt – beispielsweise als Cloud-TSE, Chipkarten-TSE oder Hardware-TSE.

Fazit

Die Meldung Ihres elektronischen Aufzeichnungssystems an das Finanzamt ist ein notwendiger Schritt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit vollständigen und korrekten Angaben zu Art, Software, Seriennummern und der TSE sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher arbeitet.