Kassensystem: Meldung an das Finanzamt
Was Sie über Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) wissen müssen
Für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder andere Aufzeichnungssysteme einsetzen, ist die Meldung an das Finanzamt ein wichtiger Schritt. Dabei werden bestimmte technische Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS) abgefragt, um die Einhaltung der GoBD und Kassenrichtlinien sicherzustellen.
Welche Angaben sind erforderlich?
Bei der Meldung Ihres eAS müssen folgende Informationen angegeben werden:
1. Art des eAS
Hier geben Sie an, um welche Art von elektronischem Aufzeichnungssystem es sich handelt. Beispiele sind Kassensysteme, Waagen, Registrierkassen oder andere digitale Buchführungssysteme.
2. Software des eAS
Die genaue Software, die auf dem System läuft, muss angegeben werden. Dies hilft dem Finanzamt, die Funktionsweise und Sicherheitsstandards nachzuvollziehen.
3. Software-Version
Die Version der eingesetzten Software ist entscheidend, um sicherzustellen, dass aktuelle Updates und Sicherheitsfunktionen genutzt werden.
4. Seriennummer des eAS
Jedes Gerät hat eine eindeutige Seriennummer. Diese Identifikation ermöglicht es, das System eindeutig zuzuordnen.
5. Hersteller
Der Name des Herstellers des Geräts oder der Software wird benötigt, um die Herkunft und Qualität des Systems nachvollziehen zu können.
6. Modellbezeichnung
Die genaue Bezeichnung des Gerätemodells sollte angegeben werden, z. B. „Kassensystem XYZ 3000“.
7. Seriennummer der TSE
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist Pflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland. Hier wird die individuelle Seriennummer der TSE benötigt.
8. BSI-Zertifizierungs-ID
Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Die Zertifizierungs-ID wird bei der Meldung angegeben.
9. Art / Bauform der TSE
Hier wird angegeben, um welche Art von TSE es sich handelt – beispielsweise als Cloud-TSE, Chipkarten-TSE oder Hardware-TSE.
Fazit
Die Meldung Ihres elektronischen Aufzeichnungssystems an das Finanzamt ist ein notwendiger Schritt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit vollständigen und korrekten Angaben zu Art, Software, Seriennummern und der TSE sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher arbeitet.